Versteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat als erstes Gericht in einem Hauptsacheverfahren entschieden, dass die Veräußerung von Kryptowährungen als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG zu versteuern sein können (Urteil vom 11. Juni 2021 – 5 K 1996/19 –).

In Fällen, in denen im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung mit Kryptowährungen gehandelt wird, erlangt mithin der Jahreszeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung große Bedeutung. Er wird in der Regel darüber entscheiden, ob die Gewinne versteuert werden müssen oder steuerfrei bleiben.

Die Entscheidung des Gerichts ist allerdings mit der Revision angegriffen. Wir dürfen gespannt sein, wie der Bundesfinanzhof entscheiden wird.

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