Limited ist untergegangen

Das Bundesministerium für Finanzen hat sich zum Schicksal britischer Limiteds geäußert ab dem 31.12.2020, also ab dem Ausscheiden des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union (Schreiben vom 30.12.2020 IV A 3 – S 0284/20/10006:003, 2020/1363474).

Eine britische Limited, die in Deutschland ihren Verwaltungssitz hat, ist danach seit dem 31.12.2020 nicht mehr anzuerkennen. Rechtsnachfolger sind die Einzelperson (bei einer Ein-Personen-Limited) oder eine Personengesellschaft (bei einer Mehr-Personen Limited).

Eine Vollstreckung gegen die Nachfolger ist uneingeschränkt möglich, so das Ministerium.

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