Steuerabzug und Steuerbefreiung bei Steuerhinterziehung

Im Jahressteuergesetz 2019 ist die Einführung eines neuen § 25 f UStG vorgesehen, der ab 01.01.2020 gelten soll. Die Regelung soll Umsatzsteuerhinterziehung im Rahmen von Karussell- und Kettengeschäften bekämpfen und greift die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auf. Die Vorschrift besagt:

Sofern der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit der von ihm erbrachten Leistung oder seinem Leistungsbezug an einem Umsatz beteiligt, bei dem der Leistende oder ein anderer Beteiligter auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe in eine begangene Hinterziehung von Umsatzsteuer oder Erlangung eines nicht gerechtfertigten Vorsteuerabzugs einbezogen war, ist zu versagen:

die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen;

der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen;

der Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichem Erwerb sowie

der Vorsteuerabzug aus Leistungen i. S. d. § 13b UStG (Reverse-Charge)

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Haftstrafen wegen des Vertriebs von Restaurantkassen mit Manipulationsfunktion

Das LG Osnabrück hat am 28.11.2019 – 2 Kls 2/19 – zwei Angeklagte wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zur Fälschung technischer Aufzeichnungen zu Gesamtfreiheitsstrafen von sieben Jahren und sechs Monaten sowie drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Angeklagten hatten Kassen vertrieben, deren Software es ermöglichte nachträglich Umsätze herabzusetzen.

Die hohen Haftstrafen erklären sich insbesondere auch daraus, dass ein Steuerschaden von etwa 6 Mio. Euro nachgewiesen werden konnte. Im Sachverhalt fanden sich darüber hinaus Anhaltspunkte, dass die Kassensysteme möglicherweise in mehreren tausend Restaurants in Deutschland und Europa zum Einsatz kamen.

Dem Hauptangeklagten half, dass die Funktionsweise des Kassensystems zum Teil überhaupt erst mit seiner Hilfe aufgedeckt werden konnte. Zudem gab er Hinweise, wie sich Umsatzmanipulationen trotz der Manipulationssoftware in den Restaurants noch nachweisen ließen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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