Bankkonten – Datenaustausch mit der Türkei

Die Türkei hat sich bereiterklärt zum 30.09.2021 am automatischen Datenaustausch hinsichtlich von Finanzkonten mit Deutschland teilzunehmen. Es werden zwar nur die Daten ab dem Steuerjahr 2019 übermittelt, jedoch müssen sich Betroffene darauf einrichten, dass deutsche Finanzämter nach der Herkunft von Vermögen fragen, um so auch die Versteuerung von Einkünften aus den Vorjahren sicher zu stellen. Weiterhin ist zu erwarten, dass deutsche Behörden prüfen, ob in den letzten Jahren von Betroffenen zu Unrecht Sozialleistungen in Anspruch genommen oder bei Insolvenzen unzutreffende Angaben gemacht wurden.

Vermögensarrest unverhältnismäßig aus Zeitgründen

Das OLG Frankfurt hat in einer Entscheidung vom 15.02.2022 – 3 Ws 34/22 – einen Vermögensrest nach zwei Jahren und acht Monaten als unverhältnismäßig aufgehoben.

Zwar hat der Gesetzgeber frühere zeitliche Beschränkung eines Vermögensarrests im Strafverfahren aufgehoben, aber es gilt nach wie vor der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Im zu entscheidenden Fall war bedeutsam, dass es zu einem faktischen Verfahrensstillstand gekommen war, der zeitnah nicht behoben werden konnte.

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