Datenaustausch über Finanzkonten mit der Türkei

Die Türkei ist zu den Staaten hinzugekommen, mit denen Deutschland automatisch Daten über Finanzkonten austauscht. Dabei geht es insbesondere um die Namen von Kontoinhabern, Kontostände, Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapiergeschäften bezüglich von Personen, die in Deutschland ansässig sind. Es werden nur Datensätze für 2019 mit der Türkei ausgetauscht. Die Daten waren von den türkischen Behörden bis zum 31.12.2020 zu übermitteln.

In der Folge ist ein Datenaustausch zwischen deutschen Finanz- und Sozialbehörden wahrscheinlich.

Betroffene sollten prüfen, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht kommt.

www.ra-schrank.de

Weitergabe von Nackt- Selfies und Strafbarkeit

Es ist strafbar in einer Privatwohnung einvernehmlich erstellte Nacktaufnahmen weiterzugeben, wenn die abgebildete Person damit nicht einverstanden ist (vgl. § 201 a Abs. 1 Nr. 1 und 5 StGB). In der Praxis spielen diese Fälle insbesondere bei im Unfrieden zerbrochenen Parnerschaften eine Rolle („Revenge Porn“).

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 29.07.2020 –4 StR 49/20- klargestellt, dass das nicht nur für Fotos des Täters, sondern auch für Selbstaufnahmen gilt. Also: auch überlassene Nackt – Selfies dürfen nicht weitergegeben werden, wenn die abgebildete Person damit nicht einverstanden ist.

www.ra-schrank.de

Corona – Buße verfassungswidrig

§ 1 Abs. 1 der Corona Verordnung des Landes Niedersachsen in seiner Fassung vom 24.04.2020 sah vor:

„Jede Person hat physische Kontakte zu anderen  Menschen,  die  nicht  zu  den  Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“

Wegen Verstoßes gegen diese Vorschrift war ein Bußgeld verhangen worden. Dagegen wehrte sich der Betroffene mit Erfolg. Das Oberlandesgericht in Odenburg entschied mit Beschluss vom 11.12.2020 – 2 Ss (OWi) 286/20 -, dass die Norm so unbestimmt sei, dass darauf keine Sanktion gegründet werden könne.

www.ra-schrank.de

Airbnb muss Auskunft erteilen

Das Bundeszentralamt für Steuern und die Steuerfahndung in Hamburg haben in Zusammenarbeit mit der irischen Steuerverwaltung ein Urteil in Irland erstritten, mit dem das Vermietungsportal Airbnb verpflichtet wird, Kontrolldaten über deutsche Vermieter an die deutsche Finanzverwaltung herauszugeben.

Ob jetzt noch straflose Selbstanzeigen von betroffenen Vermietern abgegeben werden können, ist rechtlich umstritten.

www.ra-schrank.de