In einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.05.2023 -9 K 9157/22- wurde ein Haftungsbescheid gegen einen Geschäftsführer im Anschluss an eine verdeckte Gewinnausschüttung wegen Ermessensfehlern des Finanzamts aufgehoben. Der Kläger hatte geltend gemacht, dass er sich als Geschäftsführer bei der Beurteilung steuerlicher Fragen auf den Steuerberater der Gesellschaft verlassen hatte. Außerdem kam als weiterer Haftungsschuldner noch eine Mit-Geschäftsführerin in Betracht. Hinsichtlich beider Fragen hatte das Finanzamt den Sachverhalt nur unzureichend ermittelt, was den Haftungsbescheid ermessenswidrig und mithin rechtswidrig machte.