FG München schätzt dem Grunde nach!

Einem ausländischen Staatsangehörigen, der in Deutschland einen Wohnsitz hatte, waren insgesamt 235.405 € aus dem Ausland auf sein deutsches Konto überwiesen worden. Gegenüber seiner Bank hatte er angegeben als Geschäftsführer im Baugewerbe tätig zu sein. In der Folge verweigerte er im wesentlichen Angaben zur Herkunft des Geldes.

Das Finanzgericht beanstandete eine Schätzung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 235.105 € nicht, obwohl nicht sicher war, ob das überwiesene Geld im Rahmen einer Tätigkeit als Geschäftsführer im Baugewerbe tatsächlich erwirtschaftet worden war.

Das Finanzgericht weicht hier vom Grundsatz ab, dass Einkünfte nur der Höhe nach und nicht dem Grunde nach geschätzt werden dürfen. Gegen das Urteil ist Revision eingelegt. Es wird spannend, wie der Bundesfinanzhof entscheidet.

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