Fahrer schuldet Tabaksteuer!

Mit Urteil vom 05. Dezember 2018 – 4 K 1008/14 – hat das Sächsische Finanzgericht eine atemberaubende Entscheidung getroffen. Auf einem LKW wurden illegale Zigaretten festgestellt, nachdem sie von Polen nach Deutschland gefahren wurden. Der Fahrer des Fahrzeuges hatte geltend gemacht, dass die Zigaretten ohne sein Wissen in sein Fahrzeug gelangt seien. Ein Strafverfahren gegen ihn wurde daher mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt.

Gleichwohl meint das Gericht, der Fahrer hafte für die Tabaksteuer, und zwar unabhängig davon, ob er von den geschmuggelten Zigaretten wusste oder hätte wissen müssen.

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