DAC – 8 – Richtlinie beschlossen

Die Mitgliedstaaten der EU haben die sog. DAC – 8 – Richtlinie am 17.10.2023 beschlossen. Sie ist von den Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2025 umzusetzen.

Die Richtlinie will u.a. bewirken, dass Krypto – Plattformen künftig verstärkt Krypto – Transaktionen einschließlich der individualisierten Beteiligten den nationalen Finanzbehörden melden. Die Meldungen sollen sodann automatisch unter den Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.

www.ra-schrank.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert