BGH: Cum – Ex – Geschäfte sind strafbar!

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 28.07.2021 – 1 StR 519/20 – die Verurteilung zu Bewährungsstrafen der Angeklagten und die Einziehung von ca. 176 Millionen Euro zum Nachteil einer Bank als rechtmäßig bestätigt.

So kompliziert die Cum – Ex – Geschäfte auch aufgebaut sind, so einfach ist die Aussage des Gerichts: 

Wer bewusst arbeitsteilig auf die Auszahlung nicht abgeführter Kapitalertragsteuer hinwirkt, macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar.

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