Amateurfußball und Steuerhinterziehung

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem Urteil vom 27. Juli 2021 – L 2 BA 26/21 – die Bezahlung eines Fußballspielers mit einer monatlichen “Garantiesumme” von 800 € als Indiz für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gesehen mit der Folge, dass der Verein Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen musste. Gegen den Spieler war ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet worden.

Diese Problematik wird in Zukunft die Gerichte häufiger beschäftigen, da im Amateurfußball erhebliche Schwarzzahlungen an die Spieler geleistet werden.

www.ra-schrank.de

Luftsicherheit und Steuerhinterziehung

Zum Schutz der Luftsicherheit, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen prüft die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit von bestimmten Personen, die in der zivilen Luftfahrt tätig sind, also auch Piloten.

Ein Pilot war wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden. Er hatte beim Finanzamt in der Steuererklärung die gemeinsame Veranlagung beantragt, obwohl er von seiner Ehefrau getrennt lebte. Die Unterschrift der Ehefrau unter die vermeintlich gemeinsame Steuererklärung machte er nach. Dadurch entstand ihm ein ungerechtfertigter Steuervorteil in Höhe von knapp 4.000 €.

In der Regel fehlt die Zuverlässigkeit nach dem Sicherheitsgesetz, „wenn die betroffene Person wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.“ (§ 7 Abs. 1 a Nr. 1 LuftSiG).

Daher sprach die Flugsicherheitsbehörde dem Piloten die Zuverlässigkeit ab, was praktisch einem Berufsverbot gleich kam. Zu Recht, wie das VG Düsseldorf in einem Beschluss vom 26.11.2021 entschied – 6L 1820/21 -.

www.ra-schrank.de

Versteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat als erstes Gericht in einem Hauptsacheverfahren entschieden, dass die Veräußerung von Kryptowährungen als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG zu versteuern sein können (Urteil vom 11. Juni 2021 – 5 K 1996/19 –).

In Fällen, in denen im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung mit Kryptowährungen gehandelt wird, erlangt mithin der Jahreszeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung große Bedeutung. Er wird in der Regel darüber entscheiden, ob die Gewinne versteuert werden müssen oder steuerfrei bleiben.

Die Entscheidung des Gerichts ist allerdings mit der Revision angegriffen. Wir dürfen gespannt sein, wie der Bundesfinanzhof entscheiden wird.

www.ra-schrank.de

Videoaufnahme von Polizeieinsätzen

Ob die Aufzeichnung vertonter Videoaufnahmen bei Polizeieinsätzen strafbar ist, ist unter den Gerichten derzeit noch umstritten. Es steht unter Strafe, das nicht-öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufzunehmen (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StGB).

Das Landgericht Osnabrück stellt in einem Beschluss vom 24.09.2021 – 10 QS 49/21 – klar, dass vertonte Videoaufnahmen von Polizeieinsätzen im frei zugänglichen Raum nicht strafbar seien, da die Äußerungen von Polizeibeamten in diesem Umfeld öffentlich sein. Es komme darauf an, ob eine „faktische Öffentlichkeit“ bestehe. Das sei der Fall, wenn beliebige andere Personen von frei zugänglichen Flächen oder allgemein zugänglichen Gebäuden und Räumen Diensthandlungen hätten beobachten können. Ob das tatsächlich geschehen sei, sei demgegenüber nicht entscheidend.

Damit folgt das Gericht einen Trend in der Rechtsprechung. Die Fälle der vorgenannten Art sind allerdings noch nicht höchstrichterlich entschieden worden, so dass derzeit Rechtsunsicherheit besteht.

http://www.ra-schrank.de