Im Tresor eines seiner Werke fand der Arbeitgeber Schwarzgeld. Der Werksleiter hatte einen Schlüssel zu dem Tresor. Er behauptete von dem Schwarzgeld im Tresor nichts gewusst zu haben. Das Arbeitsgericht Köln bestätigte die fristlose Kündigung mit Urteil vom 07.08.2019 – 20 Ca 581/19 -. Bereits der dringende Tatverdacht der Billigung einer Schwarzgeldkasse als verantwortlicher Werksleiter sei ein geeigneter Grund für eine fristlose Kündigung, so das Gericht.
Interessant an dem Fall ist, dass der Arbeitgeber seinen Werksleiter ohnehin loswerden wollte, denn er hatte ihn bereits betriebsbedingt gekündigt als die Schwarzgeldkasse vom Finanzleiter entdeckt wurde. Das nahm der Arbeitgeber offenbar zum willkommenen Anlass einer fristlosen Kündigung. Jedenfalls kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Arbeitsrichter wieder einmal einen Kündigungsschutzprozess benutzen, um das staatliche Steueraufkommen zu sichern.