Das ES 8.0 als Blackbox

Das ES 8.0 ist ein in der Praxis weit verbreitetes Gerät zur Messung von Geschwindigkeiten von Fahrzeugen im Straßenverkehr. Das OLG Oldenburg hat mit Beschluss vom 09.09.2019- 2 Ss (Owi) 233/19 – entschieden, dass Messungen mit dem Gerät ES 8.0 auch dann verwertet werden können, wenn die sog. Rohmessdaten, die zum Messergebnis führen, nicht gespeichert wurden. Das Gerät wird somit zu einer „Black Box“, von dem das Messergebnis nicht überprüft, sondern schlicht hinzunehmen ist. Diese Entscheidung ist umstritten und wird von anderen Gerichten nicht geteilt (siehe etwa Verfassungsgerichtshof Saarbrücken, Urteil vom 05.07.2019 – Lv 7/17 -; Verstoß gegen faires Verfahren und das Grundrecht auf wirksame Verteidigung). Einem Betroffenen ist zu empfehlen, sich sachkundig zu machen, welche Auffassung das jeweils für ihn zuständige Oberlandesgericht vertritt.

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