Steuerhinterziehung – Job als Geschäftsführer weg

In diesem Blog wurden schon häufig Entscheidungen mitgeteilt, die schwerwiegende Folgen von Steuerhinterziehung auf anderen Gebieten aufzeigen. Das Landgericht Gera hatte in seinem Urteil vom 28.03.2019 – 11 HK O 55/18 – einen arbeitsrechtlichen Fall zum Gegenstand. Das Gericht entschied, dass die Kündigung eines (Fremd-) Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund wirksam ist. Der Geschäftsführer hatte gegenüber der Lohnbuchhaltung eine zu geringe Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angegeben und damit einen geringeren Sachbezug für sein Dienst – Auto vorgetäuscht, wodurch die Gesellschaft zu wenig Lohnsteuer einbehielt und abführte. Das Gericht stellte insoweit nicht nur darauf ab, dass der Geschäftsführer sich einen eigenen Vorteil verschaffte wegen des geringeren Lohnsteuerabzuges, sondern betonte, dass er die steuerlichen Belange der GmbH nicht ordnungsgemäß wahrgenommen habe. Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass auch Steuerhinterziehung ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein kann.

Geschäftsführer einer GmbH sollten also wissen, dass sie bei Steuerhinterziehung, sogar zugunsten der Gesellschaft ihre Stelle verlieren können. Umso wichtiger ist es, schon gegen entsprechende Vorwürfe sich wirksam zu verteidigen.

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