Unter kognitiver Dissonanz versteht man u. a. einen Konfliktzustand, in dem sich eine Person befindet, nachdem sie mit Informationen in Berührung gekommen ist, die in Widerspruch zu ihren Überzeugungen steht.
Menschen tendieren dazu diese Dissonanz zu reduzieren, aber leider oft nicht dadurch, dass sie ihre Überzeugung ändern, sondern sich die Informationen gleichsam zurechtbiegen.
Einer solchen Gefahr unterliegen auch die Berufsrichter im deutschen Strafprozess. Sie kennen die Akten, die das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft abbilden und eine Anklage enthalten, die sie zur Hauptverhandlung zulassen müssen. Sie schleppen somit die Anklage als erste Hypothese mit in die Hauptverhandlung. Werden diese Richter in der Hauptverhandlung mit Informationen versorgt, die mit dieser Hypothese nicht in Einklang stehen, werden die Informationen abgewertet, wohingegen bestätigende Information aufgewertet werden. Das sind Prozesse, die unbewusst ablaufen!
Aufgabe guter Verteidigung ist es, solche psychologischen Phänomene, die wissenschaftlich abgesichert sind, den Richtern vor Augen zu führen und vor allem nachhaltig Zweifel an der Ausgangshypothese der Anklage zu wecken. Im Plädoyer damit zu beginnen, ist zu spät!
Vernünftige Zweifel an der Hypothese der Anklage weckt der Verteidiger am besten durch plausible Alternativgeschichten.