Intelligenzminderung und Steuerhinterziehung

Fragen der Schuldfähigkeit stellen sich im Steuerstrafrecht eher selten. Einen interessanten Fall hatte der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 07.02.2019 – 1 StR 485/18 – zu entscheiden. Ein in seiner Intelligenz geminderter Heranwachsender war dazu veranlasst worden, Scheinrechnungen zu stellen. Das Landgericht war wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass der Angeklagte wusste, dass er die in den Scheinrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer hätte erklären müssen. Der Bundesgerichtshof beanstandete, dass der Hinterziehungsvorsatz beim Angeklagten vor dem Hintergrund seiner Intelligenzminderung nicht hinreichend begründet sei.

Leider wird in der Praxis nicht selten ein Vorsatz bei der Steuerhinterziehung zu Unrecht unterstellt. Das Umsatzsteuergesetz hat eine gesonderte Regelung eingeführt, die bewirkt, das in einer Scheinrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer auch zu einer Umsatzsteuerpflicht führt (§ 14 c UStG). Selbstverständlich ist das nicht, denn den Scheinrechnungen liegen keine tatsächlichen Leistungen zu Grunde, an die eine Umsatzsteuer im Grundsatz anknüpft. Weiterhin hat das Gesetz eine gesonderte Regelung getroffen, wonach auch Personen, die lediglich Scheinrechnungen ausstellen, verpflichtet sind Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen abzugeben (§ 18 Abs. 4 b UStG). Dieses Wissen hatte das Landgericht seinem intelligenzgeminderten Angeklagten ohne weiteres unterstellt.

Sehr viel einfacher wäre im hiesigen Fall übrigens der Vorsatz zu begründen gewesen hinsichtlich einer Beihilfe an der Steuerhinterziehung der Rechnungsempfänger, die Scheinrechnungen in der Regel dafür verwenden zu Unrecht die Vorsteuer zu ziehen und Betriebsausgaben zu Unrecht zu senken. Das dürfte auch der intelligenzgeminderte Angeklagte durchaus nachvollzogen haben. Irgendeinen Sinn mussten die Scheinrechnungen haben! Deshalb wurde der Angeklagte jedoch hier nicht verurteilt.

www.ra-schrank.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert