Gaststättenerlaubnis wird widerrufen bei Strohmann

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat in einem Beschluss vom 04.07.2019 -12 B 18/19- den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis bestätigt gegenüber einem Strohmann. Wichtig war hier, dass hinter dem Strohmann eine gewerblich unzuverlässige Person steckte. Wenn, so das Gericht, die hinter dem Strohmann stehende Person unzuverlässig ist, ist es somit auch der Strohmann selbst.

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