Ab dem 28.03.2020 dürfen Strafgerichte während des nächsten Jahres zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus die Hauptverhandlung für längstens drei Monate und zehn Tage unterbrechen, ohne dass die Verhandlung wieder von vorn beginnen muss.
Herzlich willkommen bei meinem Blog Strafrecht und Steuern. Ich heiße Carsten Schrank und arbeite als Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht in Berlin-Charlottenburg. In diesem Blog gebe ich an Hand von aktuellen Fällen, Rechtsvorschriften und Urteilen meine Sicht zu den vorgenannten Themengebieten wieder.
Ab dem 28.03.2020 dürfen Strafgerichte während des nächsten Jahres zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus die Hauptverhandlung für längstens drei Monate und zehn Tage unterbrechen, ohne dass die Verhandlung wieder von vorn beginnen muss.