- Bestimmung der Unternehmenspolitik,
- Unternehmensorganisationen,
- Einstellung von Mitarbeitern,
- Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zu Vertragspartnern,
- Verhandlung mit Kreditgebern,
- Gehaltshöhe,
- Entscheidungen der Steuerangelegenheiten,
- Steuerung der Buchhaltung
Sechs von den acht Kriterien müssen vorliegen (etwa FG Hamburg vom 29.03.2017 -3 K 183/15).
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