Unternehmensberatung wegen Corona

Seit 3. April 2020 gilt eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Wissens für Unternehmen, die von der Corona Krise betroffen sind.

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Freiberufler einen Antrag für Beratungen bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro beim Bundesamt für Wirtschaft stellen, die ohne Eigenanteil gefördert werden.

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