„Ohne – Rechnung – Abrede“ von Amts wegen zu berücksichtigen

Das OLG Hamm (Urteil vom 6. März 2024 – I-12 U 127/22 –) hatte in einem Zivilprozess zu entscheiden, in dem die Parteien über einen Vertrag über Gartenarbeiten stritten. Obwohl beide Seiten bestritten, dass sie eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ getroffen hatten, war das Gericht davon überzeugt, dass das sehr wohl der Fall war. Solche Vereinbarungen führen nach dem Schwarzarbeitsgesetz zur Nichtigkeit zivilrechtlicher Verträge. Das berücksichtigte das Gericht von Amts wegen, wie gesagt gegen den übereinstimmenden Vortrag der Parteien.

Alte Kassen und Schätzung

In der Praxis kommen nach wie vor alte Ladenkassen zum Einsatz, die objektiv manipulierbar sind. Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 28. November 2023 – X R 3/22 – klargestellt, dass der bloße Umstand, dass der Steuerpflichtige eine objektiv manipulierbare Altkasse benutzt nicht dazu führen darf, dass Einnahmen hinzugeschätzt werden dürfen. Unter folgenden Voraussetzungen sieht das Gericht den Einsatz einer objektiv manipulierbaren Kasse als geringfügigen formellen Mangel an, der an einer Schätzung hindert:

Die Kasse entsprach im Vertriebszeitraums den damaligen steuerrechtlichen Anforderungen;

Die Nutzung des Kassenmodells wurde vom Finanzamt bisher nicht beanstandet;

Das Kassenmodell ist nennenswert verbreitet;

Es spricht im Einzelfall eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit gegen eine Manipulation der Kasse.

Zwar sind in Zukunft Streitereien mit den Betriebsprüfern insbesondere wegen der letzten Voraussetzung voraussehbar, aber letztlich ist die Entscheidung für die Steuerpflichtigen günstig. Mit ihr sollte in einschlägigen Fällen argumentiert werden.