Am 29. Oktober 2014 haben die Finanzminister von 51 OECD-Partnerstaaten in Berlin ein multilaterales Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Dieses Abkommen begründet Standarts für einen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Seit September 2017 wird das Abkommen umgesetzt (siehe auch Finanzkonten – Informationsaustauschgesetz).
Eine Liste der teilnehmenden Staaten findet sich unter:
https://www.bzst.de/DE/Steuern_International/CRS/Allgemeine_Informationen/Allgemeine_Informationen_node.html#TeilnehmendeStaaten
Von den teilnehmenden Staaten werden also nunmehr mit Hilfe von deren Finanzinstituten umfangreiche Kontendaten von in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen an die deutsche Finanzverwaltung übermittelt. Die von den Staaten gemeldeten Daten wurden aus technischen Gründen noch nicht an die zuständigen Landesfinanzbehörden weitergeleitet. Das ist allerdings nur eine Frage der Zeit!
Steuerpflichtige in Deutschland müssen daher prüfen, ob insbesondere bislang unversteuerte Kapitaleinkünfte nachzumelden sind. Dabei ist auch abzuklären, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist.