Verbandssanktion – Fortsetzung

Das Justizministerium hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten vorgelegt. In diesem Blog war bereits darüber berichtet worden, dass Aktivitäten des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der Sanktionierung von Verbänden demnächst anstehen. Der Entwurf markiert einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung auf ein neues Gesetz. Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen für vorsätzliche Verbandsstraftaten mit einer Sanktion von bis zu 10 % des Jahresumsatzes haften können. Der Sanktionsrahmen verschiebt sich allerdings nach unten, wenn das Unternehmen eine verbandsinterne Untersuchung durchführt, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Da im Vergleich zum bisherigen Recht wesentlich höhere Sanktionen drohen, werden Compliance-Systeme in Unternehmen weiterhin an Bedeutung gewinnen. Es dürfte wahrscheinlich sein, dass noch in dieser Legislaturperiode dem Referentenentwurf ein Gesetz folgt.

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