Der BFH hat mit Urteil vom 07. November 2018 – X R 34/16 – entschieden, dass ein Turnierpokerspieler Gewerbetreibender sein kann mit der Folge, dass Gewinne aus dem Turnierpoker bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen sind.
Entscheidend war insbesondere, dass das Gericht Turnierpoker nicht als reines Glücksspiel, sondern auch als Geschicklichkeitsspiel angesehen hat.
Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Finanzverwaltung verhält, wenn sich Turnierpokerspieler mit erheblichen Verlusten melden und diese Verluste steuerlich geltend machen wollen.