Ein Richter sollte im Idealfall bei der Befragung von Zeugen das Ziel haben, die Wahrheit zu ermitteln. Der Strafverteidiger hat das Interesse, für seinen Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Diese Interessen sind zuweilen nicht in Deckung zu bringen. Das erfordert von einem guten Strafverteidiger, dass er ggf. den Prinzipien der Vernehmungslehre zuwiderhandeln muss. So gilt es etwa in der Vernehmungslehre als Fehler, einen Zeugen zu unterbrechen oder ihn suggestiv zu befragen. Zeugen geschickt zu unterbrechen und durch Fragen zu führen gehört jedoch zu den höchsten Künsten der Verteidigung. Wer das nicht wahrhaben will, darf diesen Beruf keinesfalls ergreifen.