Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die aus einem Unternehmen heraus begangen wurden, sind für das Unternehmen häufig Anlass zu unternehmensinternen Ermittlungen. Hierzu werden häufig Rechtsanwaltskanzleien beauftragt, die ggf. auch Erkenntnisse zu Tage fördern, von denen das Unternehmen kein Interesse haben kann, das sie an die Strafverfolgungsbehörden gelangen.
Das Bundesverfassungsgerichts hat sich nunmehr zur Zulässigkeit von Beschlagnahmen geäußert bei Rechtsanwaltskanzleien, die unternehmensinterne Ermittlungen im Auftrag des Unternehmens, geführt haben (Beschluss vom 27.06.2018 – 2 BvR 1405/17 -).
Die Verfassungsbeschwerden der Volkswagen AG und deren Anwälte aus Anlass von Durchsuchungen und Beschlagnahmen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal waren zwar nicht erfolgreich, aber für die Praxis gilt in Zukunft:
Zu unternehmensinternen Ermittlungen beauftragte Rechtsanwälte genießen Beschlagnahmeschutz (vgl. i.e. § 97 StPO), wenn gegen das Unternehmen ein hinreichender Verdacht für eine durch eine konkrete Leitungsperson begangene Straftat oder die Verletzung einer Aufsichtspflicht besteht.