Rückschaufehler (Hindsight Bias)

Menschen neigen dazu, sich zu überschätzen, inwieweit sie ein Ereignis hätten voraussehen können, nachdem sie erfahren haben, dass es eingetreten ist.

Diese Situation tritt bei Gerichten sehr häufig auf, wenn Richter über einen Fahrlässigkeitsvorwurf zu entscheiden haben. War voraussehbar, dass durch ein bestimmtes Verhalten ein bestimmter Schaden entsteht? Die Gerichte kennen zwar den schlimmen Ausgang (sonst wäre die Sache nicht bei Gericht gelandet), aber müssen nun entscheiden, ob dieser Schaden im vornherein vorauszusehen war.

Wegen des sog. Rückschaufehlers, verwundert es nicht, dass Gerichte regelmäßig zu dem Ergebnis kommen, der Schaden nach einem bestimmten Verhalten war voraussehbar. Es gelingt den Richtern regelmäßig nicht, weil sie eben auch nur Menschen sind, verständig zu beurteilen, ob sie die Folgen in der Situation des Betreffenden vorausgesehen hätten, wenn sie nichts von diesen Folgen wüssten.

http://www.ra-schrank.de/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert