Die Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien durch die Staatsanwaltschaft im Strafverfahren dient der Prüfung, ob sie als Beweisgegenstände beschlagnahmt werden müssen.
In der Praxis haben vor allem Unternehmen, die in Strafverfahren betroffen sind, ein hohes Interesse daran, dass Akten und elektronische Speicher, wie Festplatten, USB Stick und dergleichen, die wichtige Daten für den laufenden Geschäftsbetrieb enthalten, so schnell wie möglich durchgesehen und ggf. als nicht beweiserheblich wieder freigegeben werden.
In der Praxis haben bislang viele Gerichte den Ermittlungsbehörden zeitliche Vorgaben für die Dauer der Durchsicht gemacht. Solche Befristungen hat der BGH nunmehr für rechtswidrig erklärt, BGH, Beschluss vom 20.05.2021 – StB 21/21 -. Die Entscheidung, in welchem Umfang eine Durchsicht notwendig, wie zu gestalten und wann zu beenden sei, liege im Ermessen der Staatsanwaltschaft, so der BGH. Das Gericht habe sich darauf zu beschränken lediglich zu prüfen, ob in seinem Entscheidungszeitpunkt die Grenzen dieses Ermessens noch eingehalten oder schon überschritten seien.