Hinterziehungszinsen verfassungswidrig?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Zinssatz von 0,5 % pro Monat für steuerliche Erstattung-und Nachzahlungszinsen verfassungswidrig sei. Das bisherige Recht sei allerdings bis einschließlich für das Jahr 2018 noch weiter anzuwenden (BVerfG, Beschluss vom 08.07.2021 – 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 -).

Achtung! Das Gericht hat allerdings keine Aussage für andere Verzinsungstatbestände, wie Stundungs-, Hinterziehungs- und Aussetzungszinsen getroffen. Insoweit bleiben künftige Entscheidungen abzuwarten.

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