Am 01.10.2022 ist die Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Familienkassen durch EU- Mitgliedstaaten in Kraft getreten (BGBl 22 l, S. 1378).
Damit können in Zukunft insbesondere unberechtigte Doppelzahlungen im Bereich der EU leichter aufgedeckt werden.