Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 17.05.2018 – 3 StR 622/17 – klargestellt, dass die Ehre notwehrfähig ist. Der Angeklagte hatte sich gegen Beleidigungen gewehrt. Jedoch benutzte er hierzu ein Messer, mit dem er auf den beleidigenden Angreifer einstach. Das hielt der Bundesgerichtshof zwar für nicht geboten, weil unverhältnismäßig. Es sei aber, so das Gericht, ein sog. Notwehrexzess zu prüfen, der zur Straffreiheit führt (§ 33 StGB).