Das Bundeszentralamt für Steuern und die Steuerfahndung in Hamburg haben in Zusammenarbeit mit der irischen Steuerverwaltung ein Urteil in Irland erstritten, mit dem das Vermietungsportal Airbnb verpflichtet wird, Kontrolldaten über deutsche Vermieter an die deutsche Finanzverwaltung herauszugeben.
Ob jetzt noch straflose Selbstanzeigen von betroffenen Vermietern abgegeben werden können, ist rechtlich umstritten.