Ein Kunde, der am Flughafen in einem Duty Free Shop einkauft und eine Bordkarte für einen Flug ins Ausland außerhalb der EU vorweisen kann, muss keine Umsatzsteuer bezahlen. Das bringt zuweilen Flugreisende auf die Idee, bereits auf dem Hinflug in das Ausland außerhalb der EU am Heimatflughafen Luxusgüter einzukaufen, um die Mehrwertsteuer zu sparen.
Aber Achtung! Wird die Ware beim Rückflug und dem Grenzübertritt in Deutschland nicht gegenüber dem Zoll als einzuführende Ware deklariert, ist das Steuerhinterziehung. Findet der Zoll Ware und Rechnung werden Einfuhrabgaben (Zoll, Mehrwertsteuer) erhoben. Das kann teuer werden, erst recht, weil meist überdies ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird, wie meist bei Luxusgütern, was eine empfindliche Geldstrafe nach sich zieht.