Amateurfußball und Steuerhinterziehung

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem Urteil vom 27. Juli 2021 – L 2 BA 26/21 – die Bezahlung eines Fußballspielers mit einer monatlichen “Garantiesumme” von 800 € als Indiz für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gesehen mit der Folge, dass der Verein Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen musste. Gegen den Spieler war ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet worden.

Diese Problematik wird in Zukunft die Gerichte häufiger beschäftigen, da im Amateurfußball erhebliche Schwarzzahlungen an die Spieler geleistet werden.

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