Das OLG Naumburg hat in einem Urteil vom 22. Februar 2018 – 2 Rv 157/17 – den Freispruch für Tierrechtsaktivisten bestätigt, die in einen Schweinestall eingebrochen waren. Die Tierschützer hatten dort diverse schwere Verstöße gegen die Tierschutznutztierverordnung dokumentiert. Zuvor hatten sie die zuständigen Behörden kontaktiert und von den Missständen, von denen sie zuvor anderweitig Kenntnis erlangt hatten, informiert, ohne dass die Behörden dagegen einschritten.
Das OLG Naumburg sah unter diesen Umständen den Einbruch nach § 34 StGB als gerechtfertigt an im Interesse des Tierschutzes. Insbesondere kam als milderes Mittel nicht das Zuwarten auf das Einschreiten der Ordnungsbehörden in Betracht.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2018 ist vermerkt, dass gewollt sei „Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv zu ahnden.“ Mit anderen Worten: Man will für Einbrüche in Tierställe das Strafgesetzbuch verschärfen. Angesichts von Fällen, wie ihn das OLG Naumburg zu entscheiden hatte, ist eine solche geplante Gesetzesverschärfung ein Hohn.