Alkohol und Schuld

Der Große Senat in Strafsachen des Bundesgerichtshofes hatte bereits mit Beschluss vom 24. Juli 2017 – GSSt 3/17 –  entschieden, dass ein selbstverantwortliches Betrinken ein Umstand ist, der die Schuld des Täters erhöht.

Das Oberlandesgericht in Celle (Urteil vom 09. Dezember 2019 – 3 Ss 48/19–) hatte nunmehr in einem Fall zu entscheiden, in dem das Landgericht den Fahrer eines Fahrzeuges, der im alkoholisierten Zustand einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatte, zu einer Bewährungsstrafe verurteilte. Dabei spielte eine Rolle, dass das Landgericht eine Strafmilderung angenommen hatte wegen der enthemmenden Wirkung des Alkohols.

Dem stellte sich das Oberlandesgericht entgegen und hob das Urteil nach Revision der Staatsanwaltschaft auf. Das Landgericht hätte die Alkoholisierung des Täters nicht strafmildernd bewerten dürfen. Im Gegenteil: der Täter habe sich im zu entscheidenden Fall sogar in dem Bewusstsein betrunken, später noch ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Das ist strafschärfend zu berücksichtigen.

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