Schätzungsmethode Nachkalkulation

Eine nach wie vor beliebte Methode der Finanzverwaltung Umsätze von Steuerpflichtigen zu schätzen ist die Nachkalkulation. Dabei werden mit Hilfe von Kalkulationsgrundlagen die vom jeweiligen Betrieb angeblich erzielten Umsätze ermittelt und Rückschlüsse auf den angeblichen Gewinn gezogen. Die Finanzverwaltung nimmt etwa den Waren- bzw. Materialeinsatz, sowie die Preisliste des Betriebes her und kalkuliert damit einen Ausgangsumsatz auf.

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