Kryptobörsen und Meldepflicht

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 ist am 24.12.2025 in Kraft getreten. Demzufolge müssen Kryptobörsen und sonstige  Kryptodienstleister in der EU sämtliche Kundentransaktionen (Kauf, Verkauf, Tausch, Staking) automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden (§ 9 Abs. 1 KStTG).

Das erste Meldejahr ist 2026 (§ 21 KStTG ). Die Meldungen erfolgen jährlich bis zum 31. Juli des Folgejahres.

Geldwäsche – Blacklist: Monaco wurde aufgenommen!

Die EU – Kommission hat am 10.06.2025 ihre sog. Geldwäsche – Blacklist aktualisiert. Dabei handelt es sich um eine Liste mit Ländern, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen.

In die Liste wurden aufgenommen: Algerien, Angola, Côte d’Ivoire, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela. Von der Liste gestrichen wurden Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, die Philippinen, Senegal, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate.